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Hier haben Sie die Möglichkeit unseren Verein auf der Grundlage unserer Satzung kennenzulernen und diese herunterzuladen.

Auszug aus der Satzung:

§1
Der Verein führt den Namen „Verein zur Förderung von Jugendlichen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten eingetragener Verein“. Sitz des Vereins ist Stuttgart.

§2
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe und die Unterstützung jugendlicher hilfsbedürftiger Personen. Der Verein versteht seine Arbeit als Lebens- und Wesensäußerung der Kirche Jesu Christi und will sich Ihrem Auftrag tätiger Nächstenliebe stellen. Er arbeitet auf der Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen und ist bereit im Diakonischen Werk mitzuarbeiten. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterhaltung einer Beratungsstelle und nachgehender Sozialarbeit. Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werks der evangelischen Kirche in Württemberg e. V..

§ 3
Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

§ 4
Von den Mitgliedern werden Geldbeträge erhoben, deren Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung bestimmt werden.

§ 6
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

 


Hier finden Sie unsere vollständige Satzung als PDF zum download
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