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Hier haben Sie die Möglichkeit unseren Verein auf der
Grundlage unserer Satzung kennenzulernen und diese herunterzuladen.
Auszug aus der Satzung:
§1
Der Verein führt den Namen „Verein zur Förderung von Jugendlichen mit
besonderen sozialen Schwierigkeiten eingetragener Verein“. Sitz des
Vereins ist Stuttgart.
§2
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“
der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe
und die Unterstützung jugendlicher hilfsbedürftiger Personen. Der
Verein versteht seine Arbeit als Lebens- und Wesensäußerung der Kirche
Jesu Christi und will sich Ihrem Auftrag tätiger Nächstenliebe stellen.
Er arbeitet auf der Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Christlicher
Kirchen und ist bereit im Diakonischen Werk mitzuarbeiten. Der
Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterhaltung einer
Beratungsstelle und nachgehender Sozialarbeit. Der Verein ist Mitglied
des Diakonischen Werks der evangelischen Kirche in Württemberg e. V..
§ 3
Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit
einfacher Mehrheit.
§ 4
Von den Mitgliedern werden Geldbeträge erhoben, deren Höhe und
Fälligkeit von der Mitgliederversammlung bestimmt werden.
§ 6
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
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